Warum VW-Dieselautos jetzt doch nachgerüstet werden können (F.A.S. )

Grünes Licht für Diesel-Nachrüstung
Grünes Licht für Diesel-Nachrüstung: technisch machbar

Inhaltsangabe

Diesel können nachgerüstet werden

Für Dieselfahrer lohnt es sich am 21. Januar 2018 besonders, die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zu lesen. Dort steht, was bislang in Zweifel gezogen oder sogar in Abrede gestellt worden war: Hardware-Nachrüstungen an Diesel-Fahrzeugen sind technisch möglich. Sagt Volkswagen.

Und was Volkswagen kann, das ist technisch gesehen auch bei den anderen Autoherstellern möglich. Somit zeichnet sich ab, dass statt einer massenhaften Enteignung der Fahrer von Dieselautos der Werterhalt möglich sein wird. Übrigens wird längst an einem Katalysator geforscht, der die Zukunft des Dieselmotors langfristig sichern helfen kann.

Angeblich 2.500 Euro für das Hardware-Upgrade

Momentan werden Kosten von pauschal 2.500 Euro pro Dieselfahrzeug nach Euro-5-Norm genannt.

  • Das ist ein sportlicher Preis.
  • Diese Summe wäre erst noch aufzuschlüsseln.
  • Wer die Preise, die Herstellerwerkstätten für „Original-Ersatzteile“ – sprich: in Automarken-Kartons verpackte Teile von Eberspächer, Continental, Bosch Mahle Turbo Systems, Mahle, MANN & HUMMEL usw. – mit Preisen auf dem freien Markt vergleicht, wird eine andere Rechnung aufmachen können. Deshalb wäre hier zugunsten der Kunden, die vor drei, vier oder fünf Jahren ein Auto z. B. mit „10 Jahren Garantie gegen Durchrostung“ und anderen Zusagen gekauft haben, neu zu kalkulieren.

Die F.A.S: „Mit baulichen Eingriffen in den Motor, unter anderem mit einem neuen Katalysator, lassen sich die Nox-Werte (Stickstoffoxid) deutlich senken“. Welche baulichen Eingriffe das sein soll, hat Volkswagen offenbar noch nicht mitgeteilt. Deshalb ist auch noch nicht nachvollziehbar, wofür und wo es in manchen Autos „zu eng“ (F.A.S.) sein sollte.

Wenn sich freie Werkstätten finden, die solche Umrüstungen zu einem fairen Paketpreis anbieten, dürften auch die Herstellerpreise schnell sinken.

Eine Neukaufprämie wäre den Herstellern nicht zu teuer gewesen

Man erinnere sich: Hersteller hatten beim Dieselgipfel noch angeboten, Neuwagenkäufern, die ihren wertvollen Diesel-Pkw sinnlos verschrotten lassen, eine Prämie zu zahlen – sprich: einen Rabatt zu gewähren, wie er sonst aus Wettbewerbsgründen kaum möglich wäre. Diese Investition wäre den Autobauern nicht zu hoch gewesen. Warum sollte jetzt die Investition für eine Nachrüstung zu teuer sein?

Wer soll die Diesel-Nachrüstung bezahlen?

Die Politik hat sich beeinflussen lassen und dann entschieden, weltfremde Grenzwerte festzulegen. Andere Verkehrsbranchen unterliegen, obwohl sie deutlich mehr Schadstoffe freisetzen, keinen Grenzwerten, werden sogar mit Milliarden subventioniert. Also soll der Staat auch hier zahlen.

Angenommen, es würde gelingen, die Diesel-Umrüstung in einem Hardware-Update-Programm auf dem freien Werkstattmarkt preislich deutlich attraktiver zu gestalten als die Hersteller derzeit kalkulieren, was wäre dann?

Vertragswerkstätten könnten sich weiter auf lukrative Kundendienste konzentrieren. Freie Spezialwerkstätten würden im Wettbewerb des After Markets einen Weg finden, die Umrüstung gegen einen entsprechenden, vom Staat ausgestellten Gutschein durchzuführen. Das würde die Wirtschaft ankurbeln, Arbeitsplätze schaffen und den enormen volkswirtschaflichen Wert schützen, der in Hunderttausenden von Dieselfahrzeugen auf den Straßen unterwegs ist.

Keine „sachgrundlosen“ (willkürlichen) Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Richterinnen und Richter sind in der Regel keine Ingenieure. Daher sind sie zur Einschätzung einer Sachlage auf Berater und Gutachter angewiesen. Fahrverbote zu verhängen, nur weil jemand „Fahrverbot“ ruft, ist zu kurz gegriffen. Die F.A.S: „Gegen 72 deutsche Städte wurde von der EU-Kommission ein Verfahren eröffnet, weil die von ihr verordneten Grenzwerte für den Schadstoffgehalt in der Luft nicht eingehalten werden.“ 

Abgesehen vom Sinn bzw. Unsinn der Höhe der Grenzwerte – bevor für Dieselfahrzeuge Fahrverbote verhängt werden, müssen alle Emittenten in die Luftschadstoffrechnung einbezogen und berücksichtigt werden. Nicht nur jene, die auf den Straßen bewegt werden.

Autor: Johannes Faupel, freier Technik-Fachjournalist DFJV

 

Die Entwicklung hinsichtlich der Schadstoffe NOx und Feinstaub ist deutlich rückläufig. Quelle: Bundesumweltamt, Z 4 Fachbibliothek Umwelt und Bürgerservice
Die Entwicklung hinsichtlich der Schadstoffe NOx und Feinstaub ist deutlich rückläufig. Quelle: Bundesumweltamt, Z 4 Fachbibliothek Umwelt und Bürgerservice